FAQ CME

Das 2002 gestartete nationale Programm zur medizinischen Fortbildung wurde erprobt, modifiziert und an die aktuelle Organisation angepasst.

Der kommende 31. Dezember 2022 ist der letzte Tag an dem CME-Credits zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtungen für den laufenden Dreijahreszeitraum gesammelt werden kònnen.

Mit dieser Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ) möchten wir den Informationsbedarf der bei der Berufskammer und bei Co.Ge.A.P.S. registrierten Berufsangehörigen befriedigen und diese in die Lage versetzen, direkt auf den Websites der Institutionen nach Antworten auf ihre Fragen und nach Lösungen für ihre Zweifel zu suchen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen gewàhlt.

Ab dem Jahr 2023 müssen die Berufsammern nach jahrelangen Verzògerungen die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung vonseiten der Mitglieder überprüfen.

Im Vademecum zur CME-Fortbildung finden Sie alle Informationen zur obligatorischen Fortbildung.

Wie viele CME-Punkte muss ich im Dreijahreszeitraum 2020-2022 erwerben?

Vom 1.1.20 bis zum 31.12.22 müssen 150 Kredits, abzüglich etwaiger Befreiungen oder Ausnahmen, erworben werden. Bei den Kürzungen darf der so genannte “Covid-Bonus” nicht vergessen werden.

Covid Bonus CME. Was ist das? Wie bekomme ich es?

Es handelt sich um eine Ermäßigung eines Drittels der individuellen dreijährigen Ausbildungsschuld, die als Anerkennung der Aktivität und des Engagements der Fachleute während der Pandemie-Notfallphase beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um CME-Credits, die Co.Ge.APS automatisch von der Fortbildungsschuld der einzelnen Fachleute abgezogen hat. Diese Ermäßigung kann bereits im reservierten Bereich jedes Berufsangehörigen im CoGeAPS-Portal zusammen mit den bereits vorhandenen Ermäßigungen eingesehen werden. Für die Abfrage: https://application.cogeaps.it durch Einloggen mit SPID/CIE.

Ich habe in früheren Dreijahreszeiträumen mehr Kredite erworben als nötig: Kann ich sie im aktuellen Dreijahreszeitraum verwenden?

Leider hat sich dieses Fenster geschlossen. Am 30. Juni 2022 ist die Frist für die Übertragung der Ausbildungspunkte aus den beiden vorangegangenen Dreijahreszeiträumen abgelaufen, aber bis zum nächsten 31. Dezember haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildungspflicht des aktuellen Dreijahreszeitraums zu erfüllen. Weitere Verlängerungen sind nicht vorgesehen.

Wie Sie Ihre Situation überprüfen können

Das Register der Credits der einzelnen Gesundheitsberufe wird von Co.Ge.A.P.S., für die Zertifizierung von CME-Credits zuständigen Behòrde, verwaltet. Sie können sich über das Portal https://application.cogeaps.it in das Co.Ge.A.P.S.-Register eintragen, indem Sie sich mit SPID/CIE anmelden.

WAS IM FALLE DER NICHTEINHALTUNG DER AUSBILDUNGSPFLICHT VORGESEHEN IST

Disziplinàre Sanktionen

Für diejenigen, die die erforderlichen CME-Punkte nicht erworben haben, sehen die Vorschriften Disziplinarverfahren vor.

Die Unwirksamkeit der Berufshaftpflichtversicherung

Zusätzlich zu den traditionellen Sanktionen besagt Artikel 38 bis des Gesetzes 233/21, dass, ab dem Dreijahreszeitraum 2023-2025, die Wirksamkeit von Versicherungspolizzen, die gemäß dem Gesetz 24/2017 (dem sogenannten Gelli-Gesetz über die Berufshaftpflicht) abgeschlossen wurden, von der Erfüllung von mindestens 70 % der individuellen Weiterbildungspflicht für den Dreijahreszeitraum abhängig ist.

17/06/2022 – Beschluss zur Änderung von Punkt 3.1. “Individuelle Fortbildung” ff. des Handbuchs für die Fortbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe

Die Nationale Weiterbildungskommission hat in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2022 den Beschluss zur Änderung der Ziffern 3.1 – 3.2.1 – 3.3 gefasst. – 3.5. des Handbuchs für die Fortbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Die in diesem Beschuss erwähnten Änderungen gelten ab dem dreijährigen Ausbildungszeitraum 2020-2022.

Für welche Fortbildungsmaßnahmen, die nicht von Anbietern durchgeführt werden, können CME-Punkte angerechnet werden?

Zu den “individuellen Fortbildungsmaßnahmen” gehören alle Fortbildungsmaßnahmen, die nicht von Anbietern durchgeführt werden. Diese Aktivitäten können Folgendes umfassen:

(a) Wissenschaftliche Forschungstätigkeiten:

1. Wissenschaftliche Veröffentlichungen (siehe Anhang IV);

2. Studien und Forschungsarbeiten (siehe Anhang V);

3. Obligatorische Kurse für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten.

b) Einzelnachhilfe (siehe Anhang VI);

c) Individuelle Ausbildungsmaßnahmen im Ausland (siehe Anhang VII);

d) Selbstbildungsmaßnahmen (siehe Anhang VIII).

Für den laufenden dreijährigen Ausbildungszeitraum dürfen die durch die oben genannten individuellen Ausbildungsaktivitäten (Punkte a, b, c und d) erworbenen Credits insgesamt 60 % der dreijährigen Ausbildungsverpflichtung nicht überschreiten, wobei auch die Credits berücksichtigt werden, die durch Vorlesungen erworben werden können, unbeschadet der 20 %-Grenze für die Selbstausbildung (siehe unten), einschließlich der Studienaktivitäten, die auf die Lehre in universitären Masterstudiengängen, Fortbildungs- und Spezialisierungskursen und Spezialisierungsschulen abzielen.

Für welche wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten können CME-Punkte vergeben werden?

Die im Gesundheitswesen tätigen Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen, die in den internationalen Datenbanken Scopus und Web of Science l Web of Knowledge aufgeführt sind, haben Anspruch auf die Anerkennung folgender Beträge für jede einzelne Veröffentlichung

a) 3 Credits (wenn an prominenter Stelle: Vorname, Nachname und/oder Name oder entsprechend)

b) 1 Credit (wenn es sich nicht um eine leitende Position handelt).

Können für die individuelle Nachhilfetätigkeit CME-Punkte vergeben werden?

Angehörige der Gesundheitsberufe, die an der Universität und in Seminaren oder in der praktischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin individuelle Tutorentätigkeiten ausüben, haben Anspruch auf die Anerkennung von 1 Credit pro 15 Stunden Tätigkeit.

Die folgenden Zahlen sind ebenfalls in dieser Anerkennung enthalten

a) die Koordinatoren/Direktoren der Professionalisierungsaktivitäten der Studiengänge für Gesundheitsberufe:

– Bachelor-, Promotions-, Master-, Spezialisierungs- und Vertiefungsstudiengänge mit CFUs, vorgesehen und geregelt durch das MURST-Dekret vom 3. November 1999 Nr. 509; Dekret vom Dezember 1998, Nr. 509; Bachelor-, Promotions-, Master-, Spezialisierungs- und Vertiefungsstudiengänge mit CFUs, vorgesehen und geregelt durch das MIUR-Dekret vom 22. Oktober 2004 Nr. 270 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen.

– Die Teilnahme an den Praktika im Rahmen der qualifizierenden Studiengänge ist ebenfalls enthalten.

b) der Leiter der Koordinierung und der Leiter der integrierten Lehrveranstaltungen, Seminare oder praktischen Tätigkeiten in den spezifischen Ausbildungsgängen der Allgemeinmedizin.

Unter der Prämisse, dass bei jedem Verfahren die Autonomie der Universität gewahrt bleiben muss, werden auch einige Aspekte präzisiert:

– Jedes Athenäum hat seine eigenen Vorschriften, die beachtet werden müssen;

– Die Ernennung des Praktikumsbetreuers obliegt dem Lehrerkollegium oder dem Leiter des Studiengangs im Einvernehmen mit dem Direktor für Ausbildungsaktivitäten;

– Diese bescheinigen die Tutorentätigkeit halbjährlich oder jährlich, je nach Organisation und Vorschriften der Universität;

– Die unterzeichnete Zertifizierung wird auf die Co.Ge.A.P.S.-Plattform hochgeladen;

– In der Regel kommt 1 Tutor auf 2 Schüler.

Selbstfortbildung: Worin sie besteht und wie man CME-Punkte anerkennt

Die Selbstbildungsaktivitäten bestehen in der Lektüre von wissenschaftlichen Zeitschriften, Buchkapiteln und Monographien, technischen Handbüchern für Hightech-Geräte und allen anderen Quellen, die für die Vorbereitung auf die Eintragung in ministerielle Listen und Register erforderlich sind, die nicht als CME-Fortbildungsveranstaltungen akkreditiert sind.

Für den laufenden dreijährigen Ausbildungszeitraum darf die Gesamtzahl der Credits, die für Selbstbildungsaktivitäten anerkannt werden können, 20 % der dreijährigen Ausbildungsverpflichtung nicht überschreiten, einschließlich der Studienaktivitäten, die auf die Lehre in Universitären Masterstudiengängen, Fortbildungs- und Spezialisierungskursen und Spezialisierungsschulen abzielen, wobei die Anzahl der zu vergebenden Credits auf der Grundlage der vom Fachmann selbst bescheinigten Stundenverpflichtung bewertet wird.

Dies berührt nicht das Recht der Verbände, Berufskammern, weitere Arten der Selbstausbildung auf der Grundlage der Bedürfnisse bestimmter Berufe vorzusehen.

Quelle: https://ape.agenas.it/documenti/Normativa/Delibera_formazione_individuale_08_06_2022.pdf

17/06/2022 – Beschluss über “Pflichtkurse für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten (EU-Verordnung Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, Gesetzesverordnung 52/2019 und Ministerialverordnung vom 30. November 2021, Art. 7)”

Die Nationale Weiterbildungskommission hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2022 die Resolution “Pflichtkurse für die Ausübung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten (EU-Verordnung Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, Dlgs 52/2019 und DM 30. November 2021 Art. 7)” verabschiedet.

Wie sind die Pflichtkurse für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten geregelt?

Obligatorische Kurse für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten müssen von der Universität angeboten werden:

– Zugelassene öffentliche und private Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialmedizin;

– Private Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialmedizin, deren Kurse von wissenschaftlichen Gesellschaften validiert sind;

– Wissenschaftliche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (IRCCS);

– Wissenschaftliche Gesellschaften.

Die Programme der oben genannten Kurse müssen mit den Leitlinien für die gute klinische Praxis übereinstimmen, und die Kurse müssen einen Abschlusstest zur Überprüfung des Gelernten beinhalten.

Angehörige der Gesundheitsberufe, die an den Fortbildungskursen teilnehmen und das Bestehen des Abschlusstests nachweisen können, sind berechtigt, die Anerkennung von 1 Kreditpunkt für jede Stunde der Teilnahme zu beantragen.

Der Antrag auf Anerkennung dieser Tätigkeit auf der Grundlage der selbst bescheinigten Stundenverpflichtung und des Bestehens der Prüfung muss über das Co.Ge.A.P.S.-Portal oder die APP gestellt werden.

Die Anzahl der Credits für die Teilnahme an den oben genannten Kursen trägt zur Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung bei, die auf 20 % der dreijährigen individuellen Verpflichtung begrenzt ist.

Die Pflichtkurse für die Ausübung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten (EU-Verordnung Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, Gesetzesverordnung 52/2019 und Ministerialverordnung vom 30. November 2021, Art. 7) werden ab dem Dreijahreszeitraum 2020/2022 als Teil der individuellen Weiterbildung anerkannt. Die Bestimmung gilt nur für Kurse, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

Quelle: https://ape.agenas.it/documenti/Normativa/Delibera_good_clinical_practice_08_06_2022.pdf

15/04/2022 – Beschluss zur Änderung der Verordnung über “Klinische Prüfungen

Die Nationale Weiterbildungskommission hat an ihrer Sitzung vom 24. März 2022 den Beschluss zur Änderung des geltenden Reglements “Klinische Versuche” genehmigt.

Damit die darin angegebenen Änderungen wirksam werden, verpflichten sich die Regionen, alle erforderlichen IT-Implementierungen bis spätestens 31.12.2022 vorzunehmen.

Quelle: https://ape.agenas.it/documenti/Normativa/Delibera_sperimentazioni_03_2022.pdf

15/04/2022 – Beschluss über die Erfüllung der CME-Verpflichtung durch die in den speziellen erschöpfenden Listen gemäß Art. 1 des Ministerialerlasses vom 9. August 2019 eingetragenen Personen

In ihrer Sitzung vom 24. März 2022 hat die Nationale Kommission für die ärztliche Fortbildung den Beschluss gefasst, dass die in den speziellen auslaufenden Listen gemäß Art. 1 des Ministerialerlasses vom 9. August 2019 eingetragenen Personen ab dem 01.01.2023 zur medizinischen Fortbildung verpflichtet werden. Für die genannten Berufsangehörigen beginnt die CME-Verpflichtung daher ab dem nächsten Dreijahreszeitraum 2023-2025.

Quelle: https://ape.agenas.it/documenti/Normativa/Delibera_elenchi_speciali_03_2022.pdf

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